Die Finanzdirektorenkonferenz hat die Grundlagen zur Einführung von HRM2 im 2008 gelegt mit der Publikation des Handbuchs «Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2». Inzwischen haben alle Kantone und ebenso ihre Gemeinden das neue Rechnungslegungsmodell eingeführt.
Das Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor, SRS, ist von der Finanzdirektorenkonferenz beauftragt, HRM2 zu betreuen und weiterzuentwickeln. Sie finden auf der Website des SRS das Handbuch HRM2 mit den Fachempfehlungen und Auslegungen dazu, die Statistik zur Umsetzung in den Kantonen und deren Gemeinden sowie einen FAQ zu häufig gestellten Fragen.
Sie finden unter dem folgenden Link Erläuterungen des SRS zur Kontierung des Ertrags aus der OECD-Mindestbesteuerung:
Gestützt auf das Handbuch der Finanzdirektorenkonferenz hat die KKAG Arbeitspapiere für die Gemeinden erstellt. Die interkantonale Koordinationsgruppe HRM2 hat ihre Arbeit im 2009 aufgenommen und bis im 2017 zu sechs Schwerpunktthemen Auslegungen zu den Fachempfehlungen spezifisch für Gemeinden verfasst. Die Arbeitspapiere werden nicht nachgeführt, dienen jedoch weiterhin.
Die Fachempfehlungen zu HRM2 lassen viele Wahlmöglichkeiten offen, somit wurde HRM2 nicht einheitlich umgesetzt. Nachdem alle Kantone und Gemeinden HRM2 eingeführt haben, könnten einige diese Wahlmöglichkeiten aufgehoben werden. Dabei sollte das Ziel von «True and Fair View» immer im Vordergrund stehen.
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